Gesetzliche Pflicht - LMIV (EU) 1169/2011 + LFGB

Allergenkennzeichnung Gastronomie Deutschland 2026 | LMIV

Jeder Gastronomiebetrieb in Deutschland muss die 14 Hauptallergene kennzeichnen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 € und strafrechtliche Konsequenzen. So automatisieren Sie Ihre Compliance.

LMIV und LFGB: Rechtsrahmen in Deutschland

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), EU-Verordnung Nr. 1169/2011, bildet die zentrale Rechtsgrundlage für die Allergeninformation in der Europäischen Union. Sie gilt seit dem 13. Dezember 2014 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und verpflichtet jeden Lebensmittelunternehmer – einschließlich Restaurants, Imbisse, Kantinen, Caterer, Bäckereien und Metzgereien – dazu, eine klare und zugängliche Information über die in jedem Gericht oder Produkt enthaltenen Allergene bereitzustellen.

In Deutschland wird die LMIV durch das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) ergänzt. Die LMIDV regelt die praktischen Anforderungen an die Allergenkennzeichnung bei loser Ware (nicht vorverpackte Lebensmittel), die in der Gastronomie die Regel ist. Nach § 4 LMIDV kann die Information schriftlich (Speisekarte, Aushang, Ordner) oder mündlich erfolgen, wobei im letzteren Fall ein deutlich sichtbarer Hinweis angebracht sein muss.

Die Kontrolle obliegt den Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer, konkret den Ordnungsämtern und Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte. Deutschland verfügt über rund 2.500 Lebensmittelkontrolleure, die jährlich etwa 500.000 Betriebskontrollen durchführen. Im Bereich Gastronomie lag die Beanstandungsquote bei Allergenkennzeichnung zuletzt bei rund 24 %. Die Kontrollergebnisse werden in mehreren Bundesländern im Rahmen der Lebensmitteltransparenz veröffentlicht – ein Verstoß kann daher auch einen erheblichen Reputationsschaden bedeuten.

Deutschland verzeichnet jährlich rund 25.000 ärztlich behandelte allergische Reaktionen auf Lebensmittel, davon etwa 150 mit anaphylaktischem Schock. Die Deutsche Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie (DGAKI) geht davon aus, dass 4 bis 6 % der Kinder und 2 bis 3 % der Erwachsenen in Deutschland von Nahrungsmittelallergien betroffen sind – Tendenz steigend. Die korrekte Allergenkennzeichnung ist daher nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zum Schutz der Gäste und zur Vermeidung schwerer Haftungsrisiken.

Die 14 Hauptallergene mit Kennzeichnungspflicht

EU-Verordnung Nr. 1169/2011 - Anhang II - Alle automatisch erkannt durch Super Chef KI

Glutenhaltiges Getreide

Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut

Brot, Nudeln, Gebäck, Mehlschwitze, Bier, Paniermehl, Semmelknödel

Krebstiere

Garnelen, Krabben, Hummer, Langusten, Krebse

Bisque, Meeresfrüchte-Saucen, Paella, Krabbencocktail, Sushi

Eier

Hühnereier und Eier anderer Vogelarten

Mayonnaise, frische Pasta, Gebäck, Cremes, Quiche, Eierlikör

Fisch

Alle Fischarten, Fischsauce, Fischgelatine

Worcestershire-Sauce, bestimmte Brühen, Surimi, Fischfond

Erdnüsse

Erdnüsse, Erdnussbutter, Erdnussöl

Asiatische Saucen, Satay, bestimmte Desserts, Müsli, Garnierungen

Soja

Sojabohnen, Tofu, Sojasauce, Edamame, Sojalecithin

Sojasauce, Miso, Tofu, Tempeh, Sojaöl, Emulgatoren, Sojadrink

Milch

Kuhmilch, Schafs- und Ziegenmilch, Butter, Sahne, Käse

Béchamel, Gratins, Sahnesaucen, Eiscreme, Schokolade, Naan-Brot

Schalenfrüchte

Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Pistazien, Cashews, Pekannüsse

Pralinen, Pesto, bestimmte Brote, Desserts, Nussöle, Marzipan

Sellerie

Knollensellerie, Staudensellerie, Selleriesamen, Selleriesalz

Brühen, Suppen, Saucen, Salate, Gewürzmischungen, Suppengrün

Senf

Senfkörner, Senf (zubereitet), Senföl

Vinaigrettes, Saucen, Marinaden, Currymischungen, Dressings

Sesam

Sesamkörner, Sesamöl, Tahini

Hamburger-Brötchen, Hummus, Falafel, asiatische Küche, Bagels

Schwefeldioxid/Sulfite

Schwefeldioxid und Sulfite (>10 mg/kg oder 10 mg/l)

Wein, Essig, Trockenobst, Wurstwaren, Kartoffelprodukte

Lupine

Lupinensamen, Lupinenmehl, Lupinenprotein

Bestimmte Brote, glutenfreie Backwaren, Fleischersatzprodukte

Weichtiere

Muscheln, Austern, Schnecken, Tintenfisch, Kraken

Meeresfrüchte-Platten, Miesmuscheln, Calamari, Oktopus-Salat

Bußgelder und Strafen: Was Ihnen droht

Ordnungswidrigkeiten (LFGB)

  • Bis zu 50.000 € Bußgeld für Verstöße gegen die Allergenkennzeichnungspflicht (§ 59 LFGB)
  • 500 bis 5.000 € typisches Bußgeld bei erstmaliger Feststellung fehlender Kennzeichnung
  • 10.000 bis 25.000 € bei wiederholten Verstößen oder bei Gefährdung von Gästen

Strafrechtliche Konsequenzen

  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB): bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe bei tödlichem Allergieschock
  • Sofortige Betriebsschließung durch das Ordnungsamt bei akuter Gesundheitsgefährdung
  • Veröffentlichung der Kontrollergebnisse (Lebensmitteltransparenz) – schwerer Reputationsschaden
  • Haftung für Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber geschädigten Gästen

Bei einer Betriebskontrolle prüfen die Lebensmittelkontrolleure systematisch mehrere Punkte: Ist die Allergenkennzeichnung auf der Speisekarte oder einem separaten Dokument vorhanden? Kann das Servicepersonal auf Nachfrage die Allergene eines bestimmten Gerichts korrekt benennen? Sind die Rezepturen mit Allergenangaben dokumentiert? Werden Maßnahmen gegen Kreuzkontamination in der Küche umgesetzt? Jeder Mangel in einem dieser Bereiche kann zu einer Beanstandung und einem Bußgeldbescheid führen.

Ein Fallbeispiel verdeutlicht die Risiken: Im Jahr 2024 wurde ein Münchener Restaurant zu einem Bußgeld von 15.000 € verurteilt, nachdem ein Gast mit Erdnussallergie einen anaphylaktischen Schock erlitten hatte. Das Restaurant hatte die Speisekarte zwar mit Allergenkennzeichnungen versehen, jedoch einen Zutatenwechsel (Erdnussöl statt Sonnenblumenöl) nicht aktualisiert. Zusätzlich musste der Betreiber Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 € zahlen. Dieser Vorfall wäre mit einer automatischen KI-gestützten Allergenerkennung vermeidbar gewesen.

Compliance-Checkliste Allergenkennzeichnung - 10 Schritte

1

Alle 14 Hauptallergene in jeder Rezeptur und jedem Gericht Ihrer Speisekarte identifizieren

2

Allergene schriftlich dokumentieren: Speisekarte, Aushang, Allergenordner oder digitale Speisekarte

3

Gesamtes Servicepersonal zu den 14 Allergenen schulen und Schulungsnachweise aufbewahren

4

HACCP-Konzept um Allergenmanagement erweitern: Kreuzkontamination, Reinigungspläne, getrennte Zubereitung

5

Lieferantenspezifikationen auf versteckte Allergene prüfen und aktuell halten

6

Hinweisschild anbringen: „Informationen zu Allergenen erhalten Sie von unserem Service-Personal"

7

Bei jeder Rezepturänderung oder jedem Zutatenwechsel die Allergendokumentation sofort aktualisieren

8

Rückverfolgbarkeit der Zutaten sicherstellen: Lieferscheine, Etiketten, Chargen mindestens 2 Jahre archivieren

9

Notfallprotokoll für allergische Reaktionen erstellen: Notruf 112, Erstmaßnahmen, Notfall-Set

10

Jährliche interne Überprüfung der Allergen-Compliance durchführen und dokumentieren

Das Problem der manuellen Allergenkennzeichnung

Manuelle Verwaltung

  • Ein neuer Mitarbeiter weiß nicht, dass die Carbonara Eier und Milch enthält
  • Ein Zutatenwechsel in letzter Minute wird auf der Speisekarte nicht aktualisiert
  • Handschriftliche Notizen gehen während des Servicebetriebs verloren
  • Die Speisekarte gibt es in 3 Sprachen, aber Allergene nur auf Deutsch
  • 150 Gerichte manuell auf Allergenkonformität zu prüfen ist monatlich unmöglich
  • Bei jedem Lieferantenwechsel besteht das Risiko menschlicher Fehler

Super Chef KI (IAMenu)

  • Automatische Erkennung aller 14 Hauptallergene durch künstliche Intelligenz
  • Kontextbasierte Analyse: Kategorie "Pizza" impliziert Gluten ohne explizite Angabe
  • Echtzeit-Aktualisierung bei jeder Änderung eines Gerichts
  • Allergene automatisch in 29 Sprachen übersetzt
  • Allergenfilter für Gäste im digitalen Menü
  • Volle Kontrolle für den Koch: Manuelle Anpassung jederzeit möglich

Häufig gestellte Fragen zur Allergenkennzeichnung

Welche 14 Allergene müssen in der Gastronomie in Deutschland gekennzeichnet werden?+

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 (LMIV - Lebensmittelinformationsverordnung) müssen folgende 14 Hauptallergene deklariert werden: glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid und Sulfite (>10 mg/kg), Lupine und Weichtiere. Diese Pflicht gilt für alle gastronomischen Betriebe in Deutschland, einschließlich Restaurants, Imbisse, Kantinen, Caterer und Bäckereien.

Welche Bußgelder drohen bei fehlender Allergenkennzeichnung in Deutschland?+

Verstöße gegen die LMIV können in Deutschland mit erheblichen Bußgeldern belegt werden. Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sieht Bußgelder von bis zu 50.000 € vor. Bei fahrlässiger Körperverletzung durch Allergene drohen strafrechtliche Konsequenzen: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe gemäß § 229 StGB. Zusätzlich kann das Ordnungsamt die sofortige Schließung des Betriebs anordnen, wenn eine akute Gesundheitsgefährdung besteht.

Wie müssen Allergene auf der Speisekarte in Deutschland angegeben werden?+

In Deutschland gibt es drei zulässige Methoden: 1) Schriftlich auf der Speisekarte (direkt beim Gericht oder als Fußnoten mit Nummern/Buchstaben), 2) Ein separater Allergenaushang oder eine Allergenmappe, die auf Nachfrage verfügbar ist, 3) Mündliche Auskunft durch geschultes Personal, wobei ein Hinweisschild auf diese Möglichkeit hinweisen muss (z.B. „Allergiehinweise erhalten Sie von unserem Service-Personal"). Eine digitale Speisekarte mit automatischer Allergenkennzeichnung (wie IAMenu) ist vollständig rechtskonform und bietet den höchsten Komfort.

Wer kontrolliert die Allergenkennzeichnung in Restaurants in Deutschland?+

Die Lebensmittelüberwachung ist in Deutschland Ländersache. Zuständig sind die Ordnungsämter und Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Lebensmittelkontrolleure führen anlasslose und anlassbezogene Kontrollen durch. Sie prüfen die korrekte Allergenkennzeichnung, die Dokumentation der Rezepturen, die Schulung des Personals und die Maßnahmen gegen Kreuzkontamination. Die Ergebnisse werden in vielen Bundesländern im Rahmen der Lebensmitteltransparenz veröffentlicht.

Gilt die Allergenkennzeichnungspflicht auch für Lieferdienste und Catering?+

Ja. Die LMIV gilt für alle Formen der Abgabe von Lebensmitteln an Endverbraucher, einschließlich Lieferdienste, Catering, Take-away, Imbissstände und Online-Bestellungen. Bei der Lieferung müssen die Allergeninformationen spätestens bei der Übergabe des Lebensmittels verfügbar sein. Plattformen wie Lieferando und Wolt verlangen zunehmend vollständige Allergendeklarationen für jedes Gericht.

Muss das Personal in Deutschland über Allergene geschult werden?+

Ja. Nach § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) muss jeder, der mit Lebensmitteln umgeht, über ausreichende Fachkenntnisse verfügen. Dazu gehört die Kenntnis der 14 Hauptallergene, die korrekte Information der Gäste und das Verhalten bei allergischen Reaktionen. Die IHK und verschiedene Verbände bieten entsprechende Schulungen an. Das Gesundheitsamt kann Nachweise über die Schulung verlangen.

Was ist das HACCP-Konzept in Bezug auf Allergene?+

Das HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Points) ist für alle Gastronomiebetriebe in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben (VO (EG) Nr. 852/2004). Im Bereich Allergene umfasst es: Gefahrenanalyse für jeden Menüpunkt, Identifikation kritischer Kontrollpunkte (z.B. Kreuzkontamination bei Zubereitung), Festlegung von Grenzwerten, Überwachungsverfahren und Korrekturmaßnahmen. IAMenu automatisiert die Allergenidentifikation und unterstützt so die HACCP-Dokumentation.

Wie erkennt IAMenu automatisch Allergene in Gerichten?+

Die Super Chef-Funktion von IAMenu nutzt künstliche Intelligenz (GPT), um jedes Gericht kontextbezogen zu analysieren: Name, Zutaten, Kategorie und Unterkategorie fließen in die Analyse ein. Steht ein Gericht beispielsweise in der Kategorie „Pizza", erkennt die KI automatisch, dass Gluten (Teig) und Milch (Käse) enthalten sind – auch ohne explizite Zutatenliste. Der Koch behält die volle Kontrolle und kann Ergebnisse manuell anpassen.

Wie unterscheidet sich die Allergenkennzeichnung in Deutschland von anderen EU-Ländern?+

Die 14 Hauptallergene sind EU-weit einheitlich (LMIV). Die Unterschiede liegen in der nationalen Umsetzung: In Deutschland regelt das LFGB die Sanktionen (bis 50.000 €), in Frankreich liegt das Maximum bei 37.500 €, und in Großbritannien (post-Brexit) gilt zusätzlich Natashas Law mit erweiterter Kennzeichnungspflicht für vorverpackte Lebensmittel. Die deutschen Behörden gelten als besonders streng bei der Kontrolle. Mit IAMenu können Restaurants in allen EU-Ländern konform sein – die Allergenkennzeichnung wird automatisch in 29 Sprachen übersetzt.

Was kostet die Allergenkennzeichnung mit IAMenu?+

Der Starter-Plan von IAMenu ist kostenlos und beinhaltet bereits die automatische Allergenerkennung durch KI. Für mehrsprachige Restaurants oder Gastronomiebetriebe mit mehreren Standorten bieten die Pläne Professional (39 €/Monat) und Premium (69 €/Monat) automatische Übersetzungen in 29 Sprachen und erweiterte Funktionen. Verglichen mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € und dem Risiko strafrechtlicher Konsequenzen ist die Investition minimal.

Bis zu 50.000 € Bußgeld bei Verstößen

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Allergenkennzeichnung Gastronomie Deutschland 2026 | LMIV